dematek - Ihr Partner für Antriebslösungen
Dematek Logo
  • +49 (0)7420-92004-0

  • Dauchinger Straße 22

    78652 Deißlingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der dematek GmbH & Co. KG

dematek AGB ( PDF: 0 Bytes)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Diese AGB gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1. Allgemeine Bestimmungen

1. 1. Diese AGB gelten für Lieferungen von Waren nach Maßgabe des zwischen der dematek GmbH & Co. KG und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn auf die Geltung dieser AGB nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen wird bzw. diese vereinbart werden.

1. 2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind unverbindlich auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden bspw. die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1. 3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden in Bezug auf den Vertrag getroffen werden und alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind schriftlich d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn und soweit diese schriftlich oder in Textform bestätigt werden. Die Abbedingung der Schrift- oder Textform muss ebenfalls schriftlich erfolgen.

1. 4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.

1. 5. Soweit im Lieferumfang Standardsoftware und Firmware enthalten ist wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, diese zu nutzen.

2. Angebote und Vertragsschluss

2. 1. Falls nicht schriftlich anderes vereinbart ist, gelten unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen oder ähnliches), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen- auch in elektronischer Form- zur Verfügung stellen, an denen wir uns Eigentum- und Urheberrechte vorbehalten.

2. 2. Eine Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, welches wir innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können. Die Annahme kann auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2. 3. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist maßgebend für Inhalt- und Lieferumfang des Vertrages. Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns; als Bestätigung gilt auch der Zugang des Lieferscheins beim Besteller oder die Ausführung der Lieferung.

3. Lieferzeit und Lieferverzug

3. 1. Die angegebenen Liefertermine sind nicht verbindlich, es sei denn etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

Ist ein Liefertermin vereinbart worden und Bedarf es für dessen Einhaltung einer Mitwirkung durch den Kunden, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer, die der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt.

3. 2. In Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung.

3. 3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist ausgesondert und versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde. Im Falle des Versendungskaufs ist die Lieferfrist dann eingehalten, wenn die Sache innerhalb der Frist an die Spedition übergeben wurde oder zur Übergabe bereit war und ohne unser Verschulden nicht übergeben werden konnte.

3. 4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

3. 5. Solange der Kunde mit der Bezahlung vorheriger Lieferungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen im Verzug ist, sind wir zur Verweigerung sämtlicher ausstehender Lieferungen berechtigt.

4. Lieferung und Gefahrübergang

4. 1. Wir liefern EXW (Incoterms 2010). Auch ein etwaiger Versand erfolgt ab Lager bzw. unserem Werk auf Gefahr des Kunden auch bei frachtfreier Lieferung und auch wenn wir die Versendung übernehmen. Versicherungen erfolgen nur, wenn der Kunde dies ausdrücklich schriftlich verlangt und hierfür die Kosten übernimmt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5. 1. Die Preise verstehen sich ab Werk/Lager ausschließlich Verpackung und zuzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. 2. Bei der Lieferung ab Werk sind wir berechtigt, die Rechnung ab Lieferbereitschaft zu stellen. Im Falle des Versendungskaufs tritt diese Berechtigung im Moment der Übergabe an das Transportunternehmen ein.

5. 3. Ist in der Auftragsbestätigung nicht anders geregelt, so sind Zahlungen für Kunden aus der BRD sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2 % Skonto zum Warenwert. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug.

Für Kunden außerhalb der BRD erfolgt die Lieferung per Vorkasse oder nach Vereinbarung.

5. 4. Der Kunde ist zur Ausübung der Aufrechnung und des Zurückbehaltungsrechts nur mit seinen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

6. Eigentumsvorbehalt

6. 1.Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum.

6. 2. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die Weiterveräußerung muss unter der Bedingung erfolgen, dass entweder der Weiterveräußerer von seinem Kunden sofort Bezahlung erhält oder die Lieferung unter dem Vorbehalt erfolgt, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

6. 3. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt alle künftigen Forderungen aus den Weiterveräußerungen gegen seine Kunden an uns ab. Unser Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen gegen seine Kunden berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

6. 4. Die Verarbeitung, Vermischung und Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen durch den Kunden ist gestattet.

6. 5. Die Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller. Der Kunde verwahrt die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung neu entstehende Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware; für Sie gelten die Regelungen für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

6. 6. Wird die Ware mit anderen Gegenständen, die nicht uns gehören, verbunden oder vermischt so sind wir uns darüber einig, dass uns an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware; für Sie gelten die Regelungen für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

6. 7. Die Regelungen über die Forderungsabtretung unter 6. 3. Gelten auch für die neue Sache. Die Abtretung erfolgt in der Höhe der dem Miteigentumsanteil entspricht.

6. 8. Wir sind bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach Ablauf einer von uns gesetzten Frist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde.

6. 9. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu erhalten, so lange das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist. Der Kunde hat die Ware auf eigene Kosten gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Feuer, Wasser und ähnliche Fälle ausreichend zu versichern und solche Versicherungen auf Anforderung nachzuweisen. Sofern Wartungs- Und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

6. 10. Zur Abtretung der Zahlungsansprüche gegen den Kunden sind wir berechtigt.

7. Gewährleistung

7. 1. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon schriftlich unverzüglich Anzeige zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Ware weiterveräußert.

7. 2. Unsere Leistung ist vertragsgemäß erbracht, wenn sie sich innerhalb der verkehrsüblichen Toleranzen hält.

7. 3. Die Gewährleistungsfrist beträgt immer ein Jahr ab Gefahrübergang es sei denn, das Gesetz sieht zwingend eine längere Frist vor. Tritt ein Mangel auf, können wir wählen, ob wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7. 4. Wir sind berechtigt die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt.

7. 5. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zu übergeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

7. 6. Für gebrauchte Gegenstände ist die Gewährleistung grundsätzlich und vollumfänglich ausgeschlossen es sei denn, eine Mängelhaftung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

8. Haftungsbeschränkung und Verjährung

8. 1. Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes nach gesetzlichen Vorschriften nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8. 2. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. 2. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

8. 3. Abweichen von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

8. 4. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. 8. 1. S. 1 und S. 2a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Schlussbestimmungen

9. 1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. 2. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird Rottweil vereinbart.

9. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der nichtigen Bestimmung, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, am Nächsten kommt.

Stand: 01.07.2018